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Asbestdachsanierung und Schadstoffbeseitigung

Wenn in Ihrem Haus eine Asbestbelastung festgestellt wurde, steht zunächst die Sorge um die Gesundheit der Hausbewohner im Vordergrund. Im zweiten Schritt kommt meist die Sorge um die finanzielle Belastung hinzu, die die Schadstoffsanierung mitbringt. Die gute Nachricht: Aber ganz so schlimm ist es nicht…

  • Asbest fachgerecht entsorgen Bergisch Gladbach

    ASBEST FACHGERECHT ENTSORGEN

    Asbest galt lange als „Wundermaterial“, da es feuerfest, säure- und witterungsbeständig ist und zudem noch gut isoliert. Deshalb wurde Asbest im letzten Jahrhundert häufig verwendet - meist in Form von Asbestplatten für Dächer und Fassaden oder auch als Dichtungsmaterial. In den 1980er Jahren stellte sich jedoch heraus, dass Asbest stark krebserregend ist und schon eine einzige (!) eingeatmete Faser Lungenkrebs auslösen kann.

    Sollte in Ihrer Immobilie eine Asbestbelastung festgestellt werden, dann sollten Sie zügig handeln und die Asbestplatten oder Asbestdämmung entfernen lassen. Wir entfernen diese im Rahmen der Dachsanierung mit großer Sorgfalt und entsorgen sie fachgerecht. Seit 2012 ist Dachdeckermeister Guido Koch durch die Berufsgenossenschaft zertifizierter Sachkundiger für die Arbeiten mit Asbestzementprodukten. Übrigens sind die Entsorgungskosten und die anschließende Sanierung oft günstiger, als Sie denken!

  • Asbestentsorgung in Bergisch Gladbach

    Asbestsanierung steuerlich absetzen

    Sollte eine Asbstesanierung in Ihrer Immobilie notwendig sein, dann können Sie die Kosten für Entsorgung und Erneuerung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Allerdings nur, wenn Ihnen vorher ein Sachverständiger die Asbestbelastung in einem Gutachten bestätigt hat. Dies erledigen Experten vom TÜV Rheinland oder der DEKRA.

    Vergeben Sie den Auftrag zur Sanierung erst, nachdem ein solches Gutachten erstellt wurde. Die Rechnungssumme für die Entsorgung und Sanierung Ihres Daches können Sie dann in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben und absetzen.


    Hinweis: Bei diesen Informationen handelt es sich nicht um eine steuerliche Beratung. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für weitere Informationen und eine individuelle Beratung.

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